- Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
- Ihr Antrag wird anschließend geprüft.
- Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
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Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie Versicherungsleistungen anbieten möchten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Risiken absichern, Beiträge erheben und im Versicherungsfall Leistungen auszahlen wollen.
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,
wenn ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet werden soll und die Tätigkeit nur in Schleswig-Holstein, in Teilen davon oder in bis zu drei angrenzenden Bundesländern erfolgt.
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
wenn die Tätigkeit bundesweit ausgeübt wird oder über diese regionalen Grenzen hinausgeht.
Sie möchten ein Versicherungsunternehmen eröffnen.
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Es gibt keine Frist.
Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet verbindlich, ob die Voraussetzungen für kleinere Vereine erfüllt sind und damit die Landesaufsicht zuständig ist. Stimmen Sie sich deshalb frühzeitig mit der zuständigen Stelle ab.
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
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