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Sicher Radfahren: Was gibt es zu beachten?


Quickborn kommt in Fahrt – mit Rücksicht, Regelkenntnis und neuen Radwegen

Teil 1 der Kampagne: Rechte, Pflichten und Besonderheiten für Kinder

Der Radverkehr in Quickborn nimmt seit Jahren deutlich zu. Mit der Umsetzung des durch die Ratsversammlung im Jahr 2021 beschlossenen Radverkehrskonzepts verfolgt die Stadt das Ziel, das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel im Alltag zu etablieren – und das erfolgreich. Zahlreiche Maßnahmen, etwa im neuen Gewerbegebiet EQ Businesspark, im Harksheider Weg oder ganz aktuell durch die Fertigstellung des letzten Radweg-Teilstücks in der Pascalstraße, machen diesen positiven Wandel nicht nur sichtbar, sondern vor allem auch spürbar.

Doch mit der wachsenden Bedeutung des Fahrrads steigen auch die Anforderungen an Verkehrssicherheit, Regelkenntnis und gegenseitige Rücksichtnahme – insbesondere dort, wo Rad- und Fußverkehr gemeinsam unterwegs sind oder wo der Radverkehr auf motorisierten Verkehr trifft. Die Stadt Quickborn startet hierzu im August eine umfangreiche Kampagne mit Bürgerinformationen und Aufklärungsaktionen insbesondere für Schulkinder.

Drei Wochen, drei Schwerpunkte – das bringt der August

Zum Auftakt der Kampagne steht in dieser Woche das besonders wichtige Thema „Richtig Radfahren: Rechte, Pflichten und Besonderheiten für Kinder“ im Fokus.

Ab dem 7. August folgt der Blick auf konkrete Alltagssituationen, die oft unterschätzt werden: Es geht um den richtigen Abstand beim Überholen, Musikhören, Mülltonnen sowie Handys, Helme und Handzeichen.

Den Abschluss bildet am 14. August ein Ausblick auf das, was bereits geschaffen wurde – und was noch geplant ist: Im Mittelpunkt stehen das Radverkehrskonzept der Stadt Quickborn und laufende und zukünftige Infrastrukturmaßnahmen.

Rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres am 8. September werden diese Informationen über verschiedene Kanäle und Aktionen auch den Quickborner Schülern, insbesondere den Schulanfängern, zugänglich gemacht.

Bürgermeister Thomas Beckmann nutzt die Fahrbahn auf dem Harksheider Weg
Bürgermeister Thomas Beckmann nutzt die Fahrbahn auf dem Harksheider Weg
Die Fahrradstraße im Ohlmöhlenweg
Die Fahrradstraße im Ohlmöhlenweg

Wo darf und wo muss ich mit dem Fahrrad fahren?

Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, wo Radfahrende fahren dürfen und müssen. Ein Überblick:

  • Benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden, wenn sie mit den blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (siehe Anlage) ausgeschildert sind. Diese Schilder kennzeichnen reine Radwege, gemeinsame sowie getrennte Geh- und Radwege.

Bürgerinfo Nr. 201 b1 kampagne teil 1_ quickborn kommt in fahrt _ mit rücksicht, regelkenntnis und neuen radwegen
    • 237: Dieses Schild kennzeichnet einen reinen Radweg. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen diesen Weg nicht nutzen. Radfahrende sind verpflichtet, diesen Weg zu nutzen – und dürfen nicht auf der Straße fahren.
    • 240: Dieses Schild kennzeichnet benutzungspflichtige, gemeinsame Geh- und Radwege, die sowohl von Radfahrenden als auch von Fußgängerinnen und Fußgängern gemeinsam benutzt werden. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.
    • 241: Dieses Schild kennzeichnet benutzungspflichtige, baulich voneinander getrennte Geh- und Radwege. Die bauliche Trennung ist in der Regel auf den ersten Blick erkennbar, beispielsweise durch unterschiedliche Pflaster und Asphaltierungen. Das Schild zeigt auch an, welche Seite durch Radfahrende und welche durch Fußgängerinnen und Fußgänger zu nutzen ist.

  • Die Benutzungspflicht gilt für die Fahrtrichtung, für die das Verkehrszeichen ersichtlich ist. Grundsätzlich gilt, dass die in Fahrtrichtung rechts angelegten Radwege zu nutzen sind. Nur manchmal sind Radwege für beide Richtungen frei gegeben. Dies wird entsprechend ausgeschildert.
  • Radwege in Fahrtrichtung links ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
  • Nicht benutzungspflichtige, baulich angelegte Radwege ohne entsprechendes Verkehrszeichen dürfen genutzt werden – müssen aber nicht.
  • Radfahrende dürfen auf der rechten Fahrbahn fahren, wenn keine benutzungspflichtigen Radwege vorhanden sind oder ihre Nutzung unzumutbar ist – beispielweise durch Hindernisse, Eis oder Schnee.
  • Rechte Seitenstreifen dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern.


Kinder und das Fahrradfahren auf Gehwegen

Kinder zählen zu den schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmenden. Sie verfügen häufig noch nicht über die nötige Routine oder das Gefahrenbewusstsein, das im Straßenverkehr erforderlich ist – insbesondere, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Ein besonders sensibler Zeitpunkt ist der Beginn des neuen Schuljahres am 8. September 2025. Die Stadt Quickborn bittet alle Verkehrsteilnehmenden, in dieser Zeit ganz besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Schulanfängerinnen und Schulanfänger lernen ihren Schulweg häufig erst kennen, während sich ältere Kinder nach der langen Sommerpause austauschen und dadurch leicht abgelenkt sind. Aus diesen Gründen gelten für Kinder besondere gesetzliche Regelungen, die ihrer Sicherheit dienen:

  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • Wenn Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, dürfen sie dort von einer geeigneten Aufsichtsperson (im Idealfall ab 16 Jahren) ebenfalls mit dem Rad begleitet werden.
  • Wird die Straße überquert, müssen alle Radfahrer auf dem Gehweg absteigen.

Dabei gilt stets: Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Gegebenenfalls ist das Tempo anzupassen.


Warum diese Kampagne?

„Uns ist bewusst, dass sich mit den baulichen Veränderungen auch die Anforderungen an das Verhalten im Straßenverkehr verändern“, sagt Bürgermeister Thomas Beckmann. „Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, frühzeitig und transparent aufzuklären – nicht mit dem erhobenen Zeigefinger, sondern mit Information, Orientierung und einem Appell an gegenseitige Rücksicht.“

Ziel der Kampagne ist es, Radfahrenden, Eltern, Autofahrenden und allen anderen Verkehrsteilnehmenden das richtige Verhalten im Alltag zu erleichtern – insbesondere an Übergängen, in Mischverkehrszonen und auf kombinierten Geh- und Radwegen.


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