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Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr für das Kalenderjahr 2019


Sie haben Ihren Bescheid für die Niederschlagswassergebühr als Dauerbescheid erhalten.

Sie bekommen daher nicht jährlich, sondern nur noch bei Änderungen einen neuen Gebührenbescheid. Das bedeutet, dass der letzte Ihnen zugegangene Gebührenbescheid mit den darin festgesetzten Beträgen auch für das Jahr 2019 gilt.

Die Gebühren sind somit im Jahr 2019 in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Gebührenbescheid ergeben.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Gebührenfestsetzung treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen wäre. Gegen die Gebührenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Fachbereich Recht und Grundsatzangelegenheiten, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn schriftlich einzulegen oder zu Protokoll zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Gebühren termingemäß an die Stadt Quickborn zu entrichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Gebührensätze durch eine entsprechende Satzungsänderung möglich ist.

 
Quickborn, den 11.01.2019

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
L.S. gez. Nico Focken

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