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Freigabe von Streusalz für Privatpersonen aufgrund winterlicher Wetterlage


Aufgrund der aktuell herrschenden und weiterhin prognostizierten winterlichen Wetterlage gibt die Stadt Quickborn erneut den Einsatz von Streusalz für Privatpersonen vorübergehend frei. Die anhaltend niedrigen Temperaturen sowie wiederkehrender Schneefall stellen einen besonderen klimatischen Ausnahmefall dar. Wetterprognosen gehen davon aus, dass die frostigen Temperaturen noch über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Quickborn erlaubt den Einsatz von Streusalz in solchen Ausnahmefällen ausdrücklich. Zur Vermeidung gefährlicher Eisbildung darf Salz daher für die Dauer des Schneewetters eingesetzt werden. Sobald sich die Wetterlage entspannt und Tauwetter einsetzt, gelten wieder die üblichen Einschränkungen; dann sind ausschließlich abstumpfende Streumittel zu verwenden.

Die Stadt Quickborn erinnert gleichzeitig an die bestehenden Räum- und Streupflichten: Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, Gehwege oder ersatzweise die Randbereiche der Fahrbahn vor ihren Grundstücken zu räumen und bei Glätte zu streuen. Gehwege sind mindestens 1,50 Meter breit freizuhalten.

Nähere Informationen zu den Räum- und Streupflichten können auf der Internetseite der Stadt Quickborn unter www.quickborn.de/winterdienst abgerufen werden.

Die Stadt bittet um umsichtiges Handeln und dankt für die Unterstützung.

Quickborn, 30.01.2026


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