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Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B der Stadt Quickborn haben sich nicht geändert, so dass Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 nicht erteilt werden. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl 1973 I S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2026 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung.
Quickborn, 19.12.2025
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