Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe

Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung des MWVATT - Amt für Planfeststellung Verkehr - Schleswig-Holstein


Bekanntmachung des MWVATT

Bekanntmachung des MWVATT - Amt für Planfeststellung Verkehr - Schleswig-Holstein über die Auslegung einer Planänderung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG "Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen" inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung - Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) -

auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg) sowie über die zusätzliche Planauslegung der Ursprungsunterlagen in den Gemeinden Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg).

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 02.01.2020



Webseiten-ID: 11656