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Drohendes Schneechaos ab dem 9. Januar 2026: Wichtige Hinweise der Stadt Quickborn zu Räumungspflichten und Sicherheit


Für Freitag, den 9. Januar 2026, sagen die Wetterdienste für Schleswig-Holsteins Süden eine extreme winterliche Wetterlage voraus. Erwartet werden konstante Temperaturen von minus 3 Grad bis zu minus 13 Grad, Schneefall von bis zu 10 Zentimetern bereits am Freitag sowie weitere Schneeschauer im Wochenendverlauf. Hinzu kommen Sturmböen mit Geschwindigkeiten von bis zu 70 Stundenkilometern, die starke Schneewehen verursachen können. Die gefühlten Temperaturen liegen dabei bis zu zehn Grad unter den tatsächlichen Temperaturen.

Die Stadt Quickborn rechnet ab Freitag mit zusätzlichen, erheblichen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr und warnt vor glatten Fahrbahnen, eingeschränkter Sicht und verwehten Straßenabschnitten. Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, Fahrten auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und besonders vorsichtig zu sein.

Der Quickborner Bauhof hat sich intensiv auf die Wetterlage vorbereitet. Am 7. Januar wurden insgesamt 77 Tonnen Streusalz beschafft. Die Mitarbeitenden des Bauhofs sind rund um die Uhr im Einsatz, um Hauptverkehrsstraßen, wichtige Verbindungswege sowie Gefahrenstellen zu räumen und zu streuen. Danach werden die Nebenstraßen geräumt. Bei nachfallendem Schnee muss die Situation immer wieder neu bewertet werden. Die Stadt Quickborn bittet um Verständnis, dass nicht überall gleichzeitig geräumt werden kann.

Räum- und Streupflicht: Stadt bittet um aktive Unterstützung

Auch und gerade bei extremen Wetterlagen ist das in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Quickborn festgeschriebene Mitwirken der Anliegerinnen und Anlieger besonders wichtig. Die Stadt Quickborn erinnert daher an diese Regelungen und fasst sie nachfolgend verständlich zusammen:

Was ist zu räumen?
  • Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege vor den Grundstücken
  • Gibt es keinen Gehweg, müssen die Randbereiche der Fahrbahn geräumt werden
  • Auf gemeinsam von Fahrzeugen, Fußgängerinnen und Fußgängern genutzten Verkehrsflächen ist ebenfalls zu räumen
Wie breit muss geräumt werden?
  • Gehwege: mindestens 1,50 Meter breit
  • Schmalere Wege unter 1,50 Meter: vollständig räumen
  • Mischverkehrsflächen unter 6 Meter Breite: In der Fahrbahnmitte ist ein durchgehender Streifen von insgesamt 3 Metern freizuhalten (je 1,50 Meter pro Seite)
Wann muss geräumt werden?
Montag bis Sonnabend:
  • zwischen 8 und 20 Uhr unverzüglich nach Schneefall oder Glättebildung
  • Schneefall nach 20 Uhr bis spätestens 8 Uhr des folgenden Tages
Sonn- und Feiertage:
  • zwischen 9 und 20 Uhr unverzüglich
  • Schneefall nach 20 Uhr bis spätestens 8 Uhr des folgenden Tages
Besonderheiten:
  • Auf Sand- und Kieswegen soll vorrangig Glätte beseitigt werden; Schnee ist nur soweit zu entfernen, wie er den Fußgängerverkehr behindert
  • Rinnsteine und Entwässerungsrinnen müssen bei Tauwetter freigemacht werden, damit Schmelzwasser abfließen kann
  • Schnee und Eis sind auf dem eigenen Grundstück zu lagern
  • Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werde

Streumittel: Salz in diesem Zeitraum ausdrücklich erlaubt

Grundsätzlich dürfen nur abstumpfende Streumittel wie Sand oder biologisch abbaubares Granulat verwendet werden. Die Straßenreinigungssatzung erlaubt jedoch den Einsatz von Streusalz in besonderen klimatischen Ausnahmefällen.

Einen solchen Ausnahmefall sieht die Stadt Quickborn aktuell als gegeben an.

Aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen, der starken Winde und der prognostizierten Schneemengen ist der Einsatz von Salz für Dauer der extremen Wetterlage ausdrücklich zulässig, insbesondere zur Vermeidung gefährlicher Eisbildung. Sobald die Temperaturen wieder steigen und Tauwetter einsetzt, gilt wieder die übliche Einschränkung.

  
Pressemitteilung vom 08.01.2026


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