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Sicher Radfahren: Was gibt es zu beachten?


Quickborn kommt in Fahrt – mit Rücksicht, Regelkenntnis und neuen Radwegen

Teil 1 der Kampagne: Rechte, Pflichten und Besonderheiten für Kinder

Der Radverkehr in Quickborn nimmt seit Jahren deutlich zu. Mit der Umsetzung des durch die Ratsversammlung im Jahr 2021 beschlossenen Radverkehrskonzepts verfolgt die Stadt das Ziel, das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel im Alltag zu etablieren – und das erfolgreich. Zahlreiche Maßnahmen, etwa im neuen Gewerbegebiet EQ Businesspark, im Harksheider Weg oder ganz aktuell durch die Fertigstellung des letzten Radweg-Teilstücks in der Pascalstraße, machen diesen positiven Wandel nicht nur sichtbar, sondern vor allem auch spürbar.

Doch mit der wachsenden Bedeutung des Fahrrads steigen auch die Anforderungen an Verkehrssicherheit, Regelkenntnis und gegenseitige Rücksichtnahme – insbesondere dort, wo Rad- und Fußverkehr gemeinsam unterwegs sind oder wo der Radverkehr auf motorisierten Verkehr trifft. Die Stadt Quickborn startet hierzu im August eine umfangreiche Kampagne mit Bürgerinformationen und Aufklärungsaktionen insbesondere für Schulkinder.

Drei Wochen, drei Schwerpunkte – das bringt der August

Zum Auftakt der Kampagne steht in dieser Woche das besonders wichtige Thema „Richtig Radfahren: Rechte, Pflichten und Besonderheiten für Kinder“ im Fokus.

Ab dem 7. August folgt der Blick auf konkrete Alltagssituationen, die oft unterschätzt werden: Es geht um den richtigen Abstand beim Überholen, Musikhören, Mülltonnen sowie Handys, Helme und Handzeichen.

Den Abschluss bildet am 14. August ein Ausblick auf das, was bereits geschaffen wurde – und was noch geplant ist: Im Mittelpunkt stehen das Radverkehrskonzept der Stadt Quickborn und laufende und zukünftige Infrastrukturmaßnahmen.

Rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres am 8. September werden diese Informationen über verschiedene Kanäle und Aktionen auch den Quickborner Schülern, insbesondere den Schulanfängern, zugänglich gemacht.

Bürgermeister Thomas Beckmann nutzt die Fahrbahn auf dem Harksheider Weg
Bürgermeister Thomas Beckmann nutzt die Fahrbahn auf dem Harksheider Weg
Die Fahrradstraße im Ohlmöhlenweg
Die Fahrradstraße im Ohlmöhlenweg

Wo darf und wo muss ich mit dem Fahrrad fahren?

Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, wo Radfahrende fahren dürfen und müssen. Ein Überblick:

  • Benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden, wenn sie mit den blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (siehe Anlage) ausgeschildert sind. Diese Schilder kennzeichnen reine Radwege, gemeinsame sowie getrennte Geh- und Radwege.

Bürgerinfo Nr. 201 b1 kampagne teil 1_ quickborn kommt in fahrt _ mit rücksicht, regelkenntnis und neuen radwegen
    • 237: Dieses Schild kennzeichnet einen reinen Radweg. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen diesen Weg nicht nutzen. Radfahrende sind verpflichtet, diesen Weg zu nutzen – und dürfen nicht auf der Straße fahren.
    • 240: Dieses Schild kennzeichnet benutzungspflichtige, gemeinsame Geh- und Radwege, die sowohl von Radfahrenden als auch von Fußgängerinnen und Fußgängern gemeinsam benutzt werden. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.
    • 241: Dieses Schild kennzeichnet benutzungspflichtige, baulich voneinander getrennte Geh- und Radwege. Die bauliche Trennung ist in der Regel auf den ersten Blick erkennbar, beispielsweise durch unterschiedliche Pflaster und Asphaltierungen. Das Schild zeigt auch an, welche Seite durch Radfahrende und welche durch Fußgängerinnen und Fußgänger zu nutzen ist.

  • Die Benutzungspflicht gilt für die Fahrtrichtung, für die das Verkehrszeichen ersichtlich ist. Grundsätzlich gilt, dass die in Fahrtrichtung rechts angelegten Radwege zu nutzen sind. Nur manchmal sind Radwege für beide Richtungen frei gegeben. Dies wird entsprechend ausgeschildert.
  • Radwege in Fahrtrichtung links ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
  • Nicht benutzungspflichtige, baulich angelegte Radwege ohne entsprechendes Verkehrszeichen dürfen genutzt werden – müssen aber nicht.
  • Radfahrende dürfen auf der rechten Fahrbahn fahren, wenn keine benutzungspflichtigen Radwege vorhanden sind oder ihre Nutzung unzumutbar ist – beispielweise durch Hindernisse, Eis oder Schnee.
  • Rechte Seitenstreifen dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern.


Kinder und das Fahrradfahren auf Gehwegen

Kinder zählen zu den schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmenden. Sie verfügen häufig noch nicht über die nötige Routine oder das Gefahrenbewusstsein, das im Straßenverkehr erforderlich ist – insbesondere, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Ein besonders sensibler Zeitpunkt ist der Beginn des neuen Schuljahres am 8. September 2025. Die Stadt Quickborn bittet alle Verkehrsteilnehmenden, in dieser Zeit ganz besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Schulanfängerinnen und Schulanfänger lernen ihren Schulweg häufig erst kennen, während sich ältere Kinder nach der langen Sommerpause austauschen und dadurch leicht abgelenkt sind. Aus diesen Gründen gelten für Kinder besondere gesetzliche Regelungen, die ihrer Sicherheit dienen:

  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • Wenn Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren, dürfen sie dort von einer geeigneten Aufsichtsperson (im Idealfall ab 16 Jahren) ebenfalls mit dem Rad begleitet werden.
  • Wird die Straße überquert, müssen alle Radfahrer auf dem Gehweg absteigen.

Dabei gilt stets: Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Gegebenenfalls ist das Tempo anzupassen.


Quickborns stellvertretender Fachbereichsleiter für Öffentliche Sicherheit Frank Ott verdeutlicht den beim Überholen von Radfahrenden erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern.

Abstand halten – Lebenswichtig!

Ein besonders wichtiger Aspekt für die Sicherheit von Radfahrenden ist der ausreichende seitliche Abstand beim Überholen: Innerorts sind mindestens eineinhalb Meter, außerorts sogar zwei Meter gesetzlich vorgeschrieben. Diese Abstände sollen vermeiden, dass Radfahrende durch den Luftsog oder ein zu enges Überholen gefährdet werden. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen und im Zweifelsfall hinter dem Radverkehr warten, bis ein sicheres Überholen möglich ist.

Auch beim Aussteigen aus dem Auto gilt: Unachtsames Türöffnen kann für Radfahrende schwerste Verletzungen verursachen. Die Stadt Quickborn empfiehlt daher dringend, sich beim Parken an die „holländische Methode“ zu halten: Die Tür mit der rechten Hand öffnen, um automatisch den Kopf zur linken Schulter zu drehen – kombiniert mit Rückspiegelblick und Schulterblick. Radfahrende wiederum sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht in eine sich plötzlich öffnende Tür zu fahren.


Handy, Helm und Handzeichen: Was ist erlaubt, was ist Pflicht?

Viele sind sich unsicher, was beim Radfahren eigentlich erlaubt ist. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Musikhören ist sowohl beim Radfahren als auch beim Autofahren grundsätzlich erlaubt – solange Umgebungsgeräusche wie Hupen, Klingeln oder Sirenen noch deutlich wahrgenommen werden können.
  • Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Bedienung des Smartphones während der Fahrt ist verboten – egal ob auf dem Fahrrad oder im Auto.

Grafik: Was ist erlaubt, was ist verboten?
  • Eine Helmpflicht besteht in Deutschland nicht – weder für Erwachsene noch für Kinder. Wer keinen Helm trägt, muss keine Strafe befürchten. Dennoch: Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen, um im Falle eines Sturzes schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.
  • Handzeichen sind Pflicht: Wer mit dem Rad abbiegen möchte, muss dies deutlich mit einem ausgestreckten Arm ankündigen. Auch das Heben eines Arms kann ein wichtiges Signal für andere Verkehrsteilnehmer sein – etwa bei Unsicherheit oder als Warnung vor dem Anhalten.
  • Die Klingel nicht vergessen: Eine funktionierende Klingel gehört zur Pflichtausstattung jedes Fahrrads – und sollte aktiv genutzt werden. Ein kurzes, freundliches Klingeln kann viel bewirken: Es macht andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig aufmerksam, schafft Klarheit über das eigene Vorhaben und vermeidet riskante Situationen, etwa beim Überholen von Fußgängerinnen und Fußgängern. Gerade auf Schulwegen sorgt die Klingel für zusätzliche Sicherheit – für Kinder ebenso wie für Erwachsene.

Mülltonnen bitte mit Rücksicht aufstellen

Ob auf Geh- oder Radwegen: Mülltonnen können zu echten Stolpersteinen im Alltag werden – besonders dann, wenn sie den ohnehin knappen Raum blockieren oder die Sicht versperren. Für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende bedeutet das oft Ausweichen, abbremsen oder sogar ein abruptes Wechseln auf die Fahrbahn. Deshalb ist es wichtig, Mülltonnen erst kurz vor der Leerung bereitzustellen und dabei so zu platzieren, dass sie niemanden behindern oder gefährden. Wer seine Tonne an den Straßenrand stellt, trägt auch Verantwortung für die Verkehrssicherheit.

Gerade auf kombinierten Geh- und Radwegen oder auf schmalen Abschnitten im Wohnumfeld kann ein unachtsam abgestellter Behälter schnell zum Hindernis werden. Die Müllabfuhr braucht freie Zugänglichkeit – doch auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden brauchen sicheren Raum. Ein kurzer prüfender Blick bei der Tonnenplatzierung hilft, Konflikte zu vermeiden. Rücksichtnahme beginnt an der Grundstücksgrenze – und sorgt mit wenigen Handgriffen für mehr Sicherheit und ein entspanntes Miteinander auf Quickborns Wegen.

So ist es richtig: Die Mülltonnen stehen nicht im Weg, der gemeinsame Geh- und Zweirichtungsradweg ist frei

Quickborns Radverkehrskonzept

Wer in Quickborn mit dem Fahrrad unterwegs ist, soll dies künftig noch sicherer, komfortabler und zügiger tun können – ganz gleich, ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder einfach in der Freizeit. Um dieses Ziel systematisch anzugehen, hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Politik und externen Planern ein eigenes Radverkehrskonzept entwickelt und 2021 beschlossen. Es bildet den roten Faden für die Weiterentwicklung des Radwegenetzes.

Das Konzept hat wie geplant aufgezeigt, wo in Quickborn noch Lücken im Radwegenetz bestehen, wo es Verbesserungsbedarf gibt – und wo mit gezielten Maßnahmen besonders viel erreicht werden kann. Dabei geht es nicht nur um neue Wege, sondern auch um mehr Übersicht, Sicherheit und eine bessere Vernetzung im Stadtgebiet. Klar priorisierte Handlungsempfehlungen helfen der Stadtverwaltung, gezielt zu planen und vorhandene Mittel effizient einzusetzen.

Besonderes Augenmerk liegt auf dem Alltagsradverkehr: Wer das Fahrrad regelmäßig nutzt, soll sich auf gut ausgebaute, durchdachte Verbindungen verlassen können. Dabei wurden nicht nur rechtliche Anforderungen berücksichtigt, sondern auch Hinweise aus der Bürgerschaft und konkrete Fördermöglichkeiten. Das Radverkehrskonzept ist damit mehr als ein Plan – es ist ein konkreter Leitfaden für eine fahrradfreundlichere Stadt Quickborn.

Infrastruktur in Quickborn wird umfassend ausgebaut

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Quickborn bereits umfangreich in den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur investiert. Einen besonderen Meilenstein stellt hierbei die Herstellung einer durchgängig nutzbaren Radwegeverbindung zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide dar. Nachdem die letzte große Lücke in dieser wichtigen Radwegeverbindung durch den Bau der Mariá-Telkes-Straße im EQ Businesspark und den Umbau des Ohlmöhlenweges zur Fahrradstraße geschlossen wurde, richtet die Stadtverwaltung ihren Fokus seit Ende 2023 auf den bestehenden Abschnitt der Pascalstraße. Aktuell wird hier der letzte Teilabschnitt vollendet. Zusätzlich wurden einige Radwege durch aufwändige Sanierungsarbeiten spürbar verbessert – beispielsweise im Harksheider Weg, in der Friedrichsgaber Straße und in der Bahnstraße.

Ein weiterer bedeutender Schritt für den Straßenverkehr in Quickborn steht kurz bevor: Die A7-Brücke in der Ulzburger Landstraße, viele Jahrzehnte ein Nadelöhr mit beengten Verkehrsverhältnissen, wird in Zukunft ausschließlich dem nicht-motorisierten Verkehr vorbehalten sein. Der Kfz-Verkehr erhält im Gegenzug eine neue, komfortable Verbindung zwischen Quickborn-Heide und dem Stadtzentrum – geplant in zwei Bauabschnitten entlang des Ohlmöhlenwegs und der Straße Auf dem Halenberg. Das ist eine hervorragende Nachricht für alle, die sich sicher, schnell und umweltfreundlich durch Quickborn bewegen möchten. Die Fertigstellung der neuen Trasse und damit auch der Startschuss für die „motorfreie“ Brücke ist bereits für Ende 2028 geplant. Bis dahin bleibt die aktuelle Ampellösung auf der A7-Brücke bestehen.


Die Stadtmacher-Gruppe „Fahrrad unterwegs in Quickborn

Diese Entscheidung bedeutet für alle Verkehrsteilnehmenden eine massive Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit. Schon heute ist die Verbindung zwischen den Ortsteilen ein zentrales Element des städtischen Radwegenetzes, das künftig durch die Brückensperrung für den Autoverkehr und die neue Erschließungsstraße zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird.

Die Maßnahmen werden zum großen Teil durch das Förderprogramm „Stadt + Land“ der IB.SH sowie den Kreis Pinneberg mitfinanziert – mit durchschnittlichen Förderquoten von 75 Prozent.

Engagiert für eine fahrradfreundliche Stadt: Gemeinsam mehr bewegen

Ein sicheres, gut ausgebautes Radwegenetz ist die Grundlage für nachhaltige Mobilität – doch ebenso entscheidend ist das Engagement der Menschen, die es nutzen. In Quickborn setzt sich seit 2023 die Stadtmacher-Gruppe „Fahrrad“ für genau dieses Ziel ein. Entstanden aus dem Projekt „Bewegte Stadt“, bringt sie Fahrradbegeisterte aus allen Generationen zusammen, die sich mit Ideen, Tourenangeboten und konstruktivem Feedback für eine lebendige Radkultur in Quickborn stark machen. Die Gruppe organisiert regelmäßig gemeinsame Ausfahrten und beteiligt sich an bestehenden Formaten wie dem Stadtradeln. Mit über 30 aktiven Teilnehmenden ist sie ein lebendiges Beispiel dafür, wie bürgerschaftliches Engagement dazu beiträgt, eine Stadt nicht nur beweglicher, sondern auch lebenswerter zu machen.

Auch wenn das Projekt „Bewegte Stadt“ im Sommer 2025 endet, bleibt die Gruppe weiter aktiv – offen für alle, die sich gerne beteiligen möchten. Für die geplante Neuaufstellung werden noch begeisterte Radfahrerinnen und Radfahrer gesucht, die Lust haben, sich einzubringen oder einfach mitzufahren. „Wir stehen noch am Anfang“, sagt Christian Greif-Kettmann, einer der aktiven Mitgestalter der Gruppe. „Es geht in die richtige Richtung, aber es gibt noch viel zu tun. Wir freuen uns über jede Idee, über konstruktive Kritik – und natürlich über alle, die mitradeln wollen.“

Wer Interesse hat, kann sich per E-Mail an info@stadtmacher.quickborn.org wenden.


Die Stadtmacher-Gruppe „Fahrrad unterwegs in Quickborn
Die Stadtmacher-Gruppe „Fahrrad unterwegs in Quickborn

Wussten Sie schon?

Quickborn ist eine Stadt der kurzen Wege – mit dem Rad sind Sie oft schneller als mit dem Auto. Von Renzel bis in die Innenstadt brauchen Sie mit dem Fahrrad nur etwa 13 Minuten. Auch aus allen anderen Wohnlagen in Quickborn-Ort erreichen Sie das Zentrum in maximal 15 Minuten, meist sogar deutlich schneller. Für Einwohnerinnen und Einwohner von Quickborn-Heide lohnt sich der Umstieg aufs Rad ebenfalls: In der Regel sind Sie in weniger als 20 Minuten im Zentrum – oft sogar in unter 15 Minuten.

Außerdem gehören Quickborns Bahnhöfe zu den fahrradfreundlichsten Schleswig-Holsteins. In den letzten Jahren wurden hier mehrere Fahrradabstellanlagen, darunter auch Bügel für Lastenfahrräder, und eine Fahrrad-Selfservice-Station installiert, um den Anforderungen an moderne Bahnhöfe für alle Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden.


Warum diese Kampagne?

„Uns ist bewusst, dass sich mit den baulichen Veränderungen auch die Anforderungen an das Verhalten im Straßenverkehr verändern“, sagt Bürgermeister Thomas Beckmann. „Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, frühzeitig und transparent aufzuklären – nicht mit dem erhobenen Zeigefinger, sondern mit Information, Orientierung und einem Appell an gegenseitige Rücksicht.“

Ziel der Kampagne ist es, Radfahrenden, Eltern, Autofahrenden und allen anderen Verkehrsteilnehmenden das richtige Verhalten im Alltag zu erleichtern – insbesondere an Übergängen, in Mischverkehrszonen und auf kombinierten Geh- und Radwegen.


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