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B-Plan Nr. 21 Wohnbebauung südlich Kampstraße, 3. Änderung


Veröffentlichung des Entwurfs der 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr.  21 “Wohnbebauung südlich Kampstraße“ der Stadt Quickborn  nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet nördlich der Bebauung am Harksheider Weg ,östlich des Grundstücks Kampstraße 8, südlich der Kampstraße und westlich des Grundstücks Kampstraße 24

Der von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn in der Sitzung am 21.07.2025  gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 21 „Wohnbebauung südlich Kampstraße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nördlich der Bebauung am Harksheider Weg ,östlich des Grundstücks Kampstraße 8, südlich der Kampstraße und westlich des Grundstücks Kampstraße 24 und die Begründung kann in der Zeit

vom 31.07.2025 bis zum 04.09.2025

im Internet unter www.quickborn.de (Navigation: Stadtentwicklung > Öffentlichkeitsbeteiligung > B-Plan Nr. 21 Wohnbebauung südlich Kampstraße) eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://bob-sh.de/plan/wohnbebauungkampstrasse eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Ergänzend liegen der Planungsentwurf, der Entwurf der Begründung sowie die vorliegenden Gutachten und diese Bekanntmachung in der Zeit vom 31.07.2025 bis zum 04.09.2025 bei der Stadtverwaltung Quickborn im Foyer des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten 

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.

Quickborn, 31.07.2025



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