Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachnung über die Einsichtsmöglichkeit der Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Bönningstedt


Aufgrund des § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) besteht für jedermanns die Möglichkeit, eine Woche lang ab Bekanntmachung Einsicht in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl der Gemeinde Bönningstedt zu nehmen sowie gegen mögliche Vorschläge Bedenken/Einsprüche zu erheben.
Die Vorschlagsliste kann am Empfang des Rathauses Quickborn, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
 

Quickborn, den 30.06.2023

Gemeinde Bönningstedt
Der Bürgermeister
i.A. gez. Volker Dentzin

 

veröffentlicht am 03.07.2023


Webseiten-ID: 20467