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Bekanntmachung der Gemeinde Bönningstedt
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bönningstedt zur Umsetzung der 4. Runde der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (LAP 2024) gem. § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) für das gesamte Gebiet der Gemeinde Bönningstedt.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2024 den unter Mitwirkung der Öffentlichkeit fortgeschriebenen Lärmaktionsplan (LAP 2024) gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) beschlossen.
Gemäß § 47e des BImSchG sind die Gemeinden die für einen Lärmaktionsplan zuständigen Behörden, da es keine abweichende Regelung im Landesrecht gibt. Der Lärmaktionsplan Bönningstedt 2024 wird hiermit bekannt gemacht und ist mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.
Mit dem Stand vom 24.09.2024 liegt nun der beschlossene Lärmaktionsplan Bönningstedt 2024 in seiner endgültigen Form vor.
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veröffentlicht am 21.05.2025
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