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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12


Der in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 27.07.2023 ausgelegte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für den Bereich der Grundstücke östlich der „Kieler Straße“ und nördlich der „Bahnhofstraße“ - für die Grundstücke „Bahnhofstraße Nr. 3 - 7 wurde in Teilen überarbeitet. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2023 den überarbeiteten Entwurf beschlossen und für die erneute öffentliche Auslegung bestimmt. Hierbei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zulässig sind.

Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 und die dazugehörende Begründung für den Bereich der Grundstücke östlich der „Kieler Straße“ und nördlich der „Bahnhofstraße“ - für die Grundstücke „Bahnhofstraße Nr. 3 - 7“. einschließlich der im Zusammenhang mit dieser Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 erfolgenden Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bönningstedt gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB liegen in verkürzter Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB vom

 

06.11.2023 bis einschließlich 20.11.2023

im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn,

Raum 31

während folgender Zeiten öffentlich aus:

 

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,

mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

veröffentlicht am: 26.10.2023




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