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Mit dem zunehmenden Ausbau der Radinfrastruktur und einer spürbar wachsenden Zahl an Radfahrenden nimmt auch die Bedeutung von Rücksicht und Regelkenntnis im Straßenverkehr zu. Um alle Verkehrsteilnehmenden für ein sicheres und respektvolles Miteinander zu sensibilisieren, hat die Stadt Quickborn im August eine dreiteilige Informationskampagne gestartet.
Im ersten Teil lag der Fokus auf den wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrende sowie auf den gesetzlichen Besonderheiten für Kinder – insbesondere im Hinblick auf den Schulstart im September. Dabei wurden unter anderem Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, zum Gehwegfahren für Kinder sowie zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Rad- und Fußverkehr beleuchtet.
In Teil 2 der Kampagne geht es nun um konkrete Alltagssituationen, die im Straßenbild häufig für Unsicherheit oder Konflikte sorgen: Wie viel Abstand ist beim Überholen vorgeschrieben? Was gilt beim Telefonieren, Musikhören oder Tragen eines Helms? Warum ist eine funktionierende Klingel nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit – gerade auf Schulwegen? Und wie kann ein rücksichtsvoller Umgang mit Mülltonnen auf Gehwegen die Verkehrssicherheit erhöhen?
Antworten auf diese Fragen, rechtliche Hinweise und alltagstaugliche Tipps bietet der zweite Teil der Aufklärungsreihe – kompakt, sachlich und mit Blick auf mehr Sicherheit und Miteinander auf Quickborns Straßen.
Abstand halten – Lebenswichtig!
Ein besonders wichtiger Aspekt für die Sicherheit von Radfahrenden ist der ausreichende seitliche Abstand beim Überholen: Innerorts sind mindestens eineinhalb Meter, außerorts sogar zwei Meter gesetzlich vorgeschrieben. Diese Abstände sollen vermeiden, dass Radfahrende durch den Luftsog oder ein zu enges Überholen gefährdet werden. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen und im Zweifelsfall hinter dem Radverkehr warten, bis ein sicheres Überholen möglich ist.
Auch beim Aussteigen aus dem Auto gilt: Unachtsames Türöffnen kann für Radfahrende schwerste Verletzungen verursachen. Die Stadt Quickborn empfiehlt daher dringend, sich beim Parken an die „holländische Methode“ zu halten: Die Tür mit der rechten Hand öffnen, um automatisch den Kopf zur linken Schulter zu drehen – kombiniert mit Rückspiegelblick und Schulterblick. Radfahrende wiederum sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht in eine sich plötzlich öffnende Tür zu fahren.
Handy, Helm und Handzeichen: Was ist erlaubt, was ist Pflicht?
Viele sind sich unsicher, was beim Radfahren eigentlich erlaubt ist. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Musikhören ist sowohl beim Radfahren als auch beim Autofahren grundsätzlich erlaubt – solange Umgebungsgeräusche wie Hupen, Klingeln oder Sirenen noch deutlich wahrgenommen werden können.
Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Bedienung des Smartphones während der Fahrt ist verboten – egal ob auf dem Fahrrad oder im Auto.
Eine Helmpflicht besteht in Deutschland nicht – weder für Erwachsene noch für Kinder. Wer keinen Helm trägt, muss keine Strafe befürchten. Dennoch: Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen, um im Falle eines Sturzes schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.
Handzeichen sind Pflicht: Wer mit dem Rad abbiegen möchte, muss dies deutlich mit einem ausgestreckten Arm ankündigen. Auch das Heben eines Arms kann ein wichtiges Signal für andere Verkehrsteilnehmer sein – etwa bei Unsicherheit oder als Warnung vor dem Anhalten.
Die Klingel nicht vergessen: Eine funktionierende Klingel gehört zur Pflichtausstattung jedes Fahrrads – und sollte aktiv genutzt werden. Ein kurzes, freundliches Klingeln kann viel bewirken: Es macht andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig aufmerksam, schafft Klarheit über das eigene Vorhaben und vermeidet riskante Situationen, etwa beim Überholen von Fußgängerinnen und Fußgängern. Gerade auf Schulwegen sorgt die Klingel für zusätzliche Sicherheit – für Kinder ebenso wie für Erwachsene.
Mülltonnen bitte mit Rücksicht aufstellen
Ob auf Geh- oder Radwegen: Mülltonnen können zu echten Stolpersteinen im Alltag werden – besonders dann, wenn sie den ohnehin knappen Raum blockieren oder die Sicht versperren. Für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende bedeutet das oft Ausweichen, abbremsen oder sogar ein abruptes Wechseln auf die Fahrbahn. Deshalb ist es wichtig, Mülltonnen erst kurz vor der Leerung bereitzustellen und dabei so zu platzieren, dass sie niemanden behindern oder gefährden. Wer seine Tonne an den Straßenrand stellt, trägt auch Verantwortung für die Verkehrssicherheit.
Gerade auf kombinierten Geh- und Radwegen oder auf schmalen Abschnitten im Wohnumfeld kann ein unachtsam abgestellter Behälter schnell zum Hindernis werden. Die Müllabfuhr braucht freie Zugänglichkeit – doch auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden brauchen sicheren Raum. Ein kurzer prüfender Blick bei der Tonnenplatzierung hilft, Konflikte zu vermeiden. Rücksichtnahme beginnt an der Grundstücksgrenze – und sorgt mit wenigen Handgriffen für mehr Sicherheit und ein entspanntes Miteinander auf Quickborns Wegen.
Die Aufklärungskampagne online
Alle Informationen zur neuen Kampagne, inklusive der grafischen Übersicht zu Verkehrszeichen und Regelungen, finden Sie auf der Website der Stadt Quickborn unter: www.quickborn.de/gemeinsam.
Auch die beiden Kampagnen „Gemeinschaftlich für eine saubere und sichere Stadt“ und „Warum Baustellen Zeit brauchen – und warum es manchmal so aussieht, als würde nichts passieren“ sind auf dieser Seite zu finden.
Quickborn, 07.08.2025
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