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Veröffentlichungen der Stadt Quickborn


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Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat am 31.03.2014 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 gemäß § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein beschlossen. Der Beschlussfassung lag der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Quickborn über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zugrunde. Der Jahresabschluss 2012, der...


Bekanntmachung: Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung ...

Bekanntmachung der Stadt Quickborn Die Stadt Quickborn macht die nachfolgende Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - örtlich bekannt. Bekanntmachung Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die...


Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Quickborn für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 25.11.2013 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:  Haushaltssatzung der Stadt Quickborn für das Haushaltsjahr 2014 Quickborn, 10.02.2014 Stadt QuickbornIm Auftragegez. Meike Wölfel zurück zur...


Bekanntmachung: Jahresabschluss der Kommunalbetriebe der Stadt Quickborn für das Wirtschaftsjahr 2012

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Kommunalbetriebe der Stadt Quickborn wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH, Herrn P. Schröder, durchgeführt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt:  Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung,...


Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 28 Abs. 1 LMG

Gemäß § 28 Abs. 1 des Meldegesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetzes – LMG) in der zur Zeit gültigen Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen, anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen, soweit...




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