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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Quickborn für die Haushaltsjahre 2023 und 2024


Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 27. November 2023 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

Quickborn, 05.12.2023



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