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Ab Samstag, den 12.12.2020, gilt im Kreis Pinneberg ein Verbot für den Ausschank und den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum.
Die Kontaktbeschränkungen in der bisherigen Allgemeinverfügung bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz werden angepasst:
Weiterhin gelten die Regelungen zum Betreten der Schulen und dem Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für Erwachsene in Kindertagesstätten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonnabend, 12. Dezember bis einschließlich 31.12.2020.
Quickborn, 11.12.2020
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