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Corona: Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum und weiterhin Beschränkung von Kontakten


Corona Update Kreis 11.12.2020

Ab Samstag, den 12.12.2020, gilt im Kreis Pinneberg ein Verbot für den Ausschank und den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum.

Die Kontaktbeschränkungen in der bisherigen Allgemeinverfügung bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz werden angepasst:

  • Zusammenkünfte sind in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich mit Angehörigen des eigenen Haushaltes (unabhängig von der Gesamtanzahl) sowie mit Personen eines weiteren Haushaltes zulässig, soweit eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.
  • Im privaten Bereich dürfen Familien (unabhängig von der Anzahl der Haushalte) bis zu einer Gesamtzahl von maximal zehn Personen zusammenkommen. Familie im Sinne von Satz 2 sind die Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und deren Kinder sowie jeweils deren Ehe- und Lebenspartner oder deren Haushaltsangehörige.

Weiterhin gelten die Regelungen zum Betreten der Schulen und dem Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für Erwachsene in Kindertagesstätten.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonnabend, 12. Dezember bis einschließlich 31.12.2020.

Quickborn, 11.12.2020


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