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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Bönningstedt sowie der Veränderungssperre


Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet östlich der AKN (aber inkl. Bahnhofsgelände), südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen) sowie der Veränderungssperre

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, für das Gebiet östlich der AKN (aber inkl. Bahnhofsgelände), südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen), den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 38 sowie die Veränderungssperre aufzuheben.

Diese Aufhebung wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.bönningstedt.de unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ bereitgestellt.

 

Bönningstedt, den 16.12.2022

Gemeinde Bönningstedt

Der Bürgermeister

Im Auftrage

gez. Risch


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