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Bekanntmachung über die Gültigkeit der Kommunalwahl Bönningstedt


Die Gemeindevertretung in Bönningstedt hat gem. § 39 des Gemeinde- Kreiswahlgesetz (GKWG) in Ihrer Sitzung am 19.09.2023 die Kommunalwahl vom 14.05.2023 in Bönningstedt für gültig erklärt.

Quickborn, 02.10.2023

Der Gemeindewahlleiter
gez. Volker Dentzin


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