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Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Bereich der Grundstücke östlich der "Kieler Straße" und nördlich der "Bahnhofstraße" - für die Grundstücke "Bahnhofstraße Nr. 3 - 7"


Die Gemeindevertretung Bönningstedt hat in der Sitzung am 12.12.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Bereich der Grundstücke östlich der „Kieler Straße“ und nördlich der „Bahnhofstraße“ - für die Grundstücke „Bahnhofstraße Nr. 3 - 7“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 19.01.2024 im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht.

Die Satzung tritt mit Beginn des 20.01.2024 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend werden die Dokumente sowie Bekanntmachung vom 17.01.2024 hier auch auf der Internetseite der Gemeinde Bönningstedt bereitgestellt.

Bitte klicken Sie zum Öffnen das jeweilige untenstehende Dokument an.


Planzeichnung und Text - Verfahrensvermerke Stand 2023-01-17




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