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Bekanntmachung der 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt


In ihrer Sitzung am 24.11.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt beschlossen.

Die Genehmigung durch den Landrat des Kreises Pinneberg wurde mit Verfügung vom 10.12.2020 erteilt.

Ausgefertigt wurde die Satzung durch den Bürgermeister der Gemeinde Bönningstdt am 04.01.2021. Den Text der Satzung finden Sie unter dem untenstehenden Link.

Die 2. Nachtragssatzung vom 04.01.2021 zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt wird hiermit bekanntgemacht.


2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bönningstedt​


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