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Bekanntmachung des Beschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 "Sondergebiet Einzelhandel Kieler Straße" der Gemeinde Bönningstedt


Die Gemeindevertretung Bönningstedt hat in der Sitzung am 30.09.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Nr. 36 „ Sondergebiet Einzelhandel Kieler Straße“ der Gemeinde Bönningstedt für das Gebiet südlich der Bebauung Kieler Straße 70 bis 74 (fortlaufende gerade Nummern), südwestlich der Bebauung Ahornstraße Nr. 46, nordwestlich der Gemeindestraße „ Ahornstraße“ und der Bebauung Ahornstraße Nr. 54 bis 62 (fortlaufende gerade Nummern), nördlich der Grundstücksflächen Kieler Straße Nr. 60, östlich der Bebauung Kieler Straße Nr. 62 und 64 einschließlich eines Straßenabschnitts der Kieler Straße (B 4) zwischen Kieler Straße Nr. 60 und 70 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 19.12.2022 im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht.

Die Satzung tritt mit Beginn des 20.12.2022 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend werden diese Dokumente sowie Bekanntmachung vom 15.12.2022 hier auch auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.

Bitte klicken Sie zum Öffnen das jeweilige untenstehende Dokument an.


VEP Nr. 36 - Planzeichnung und Text - Verfahrensvermerke Stand 2022-12-16





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