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Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Hasloh über die Bildung eines Seniorenbeirats vom 10. Dezember 2010
Aufgrund der §§ 4, 47 d und 47 e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19. Mai 2020 die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Hasloh über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 10. Dezember 2010 erlassen:
In der Satzung wird der bisherige § 3 Ziff. 1 Satz 1 in „Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern und deren Stellvertretungen“ geändert.
Die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hasloh über die Bildung eines Seniorenbeirats tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hasloh, 22.06.2020
gez. Bernhard Brummund
(Bürgermeister)
Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht.
Hasloh, den 30.07.2020
Gemeinde Hasloh
gez. Bernhard Brummund L.S.
Bürgermeister
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