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Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hasloh


Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hasloh

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hasloh

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh in der Sitzung am 22.05.2019 beschlossene 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh für das Gebiet nördlich des Sportplatzes in einer Tiefe von ca. 340 m, östlich der Bebauung "Neue Mitte - 1. BA" in einer Tiefe von ca. 200 m sowie westlich Ladestraße und der AKN-Trasse Hamburg - Neumünster mit Bescheid vom 10.10.2019, Az.: IV 522 - 512.111 - 56.21 (17. Ä.), nach § 6 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wurde am 18.02.2020 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht.

Alle Interessierten können die 17. Änderung des F-Plans, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend werden diese Dokumente sowie Bekanntmachung vom 17.02.2020 hier auch auf der Internetseite der Gemeinde Hasloh bereitgestellt.

Bitte klicken Sie zum Öffnen das jeweilige untenstehende Dokument an.

 






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