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Bekanntmachung der Gemeinde Hasloh über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasloh zur Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Rathaus schließt um 18:00 Uhr eine Einsicht kann spätestens um 17:30 Uhr beginnen.
Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden
Während der Auslegungsfrist kann der ausgelegte Satzungsentwurf eingesehen werden.
Es wird gebeten, möglichst von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hasloh Gebrauch zu machen.
Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit hat jeder die Gelegenheit, bei der Gemeinde Hasloh, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Stellungnahmen schriftlich oder bei einem während der oben genannten Zeiten vereinbarten Termin zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an koordinationhasloh@quickborn.de gesendet werden.
Stellungnahmen können auch bei der zuständigen Naturschutzbehörde (Kreis Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, Mailadresse: naturschutz@kreis-pinneberg.de) abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 19 Absatz 2 LNatSchG und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hasloh, den 01.02.2023
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Im Auftrage
gez. Kühl
Typ | Titel | Größe |
Ha Baumschutzsatzung Bekanntmachung Auslegung gez | 265.5 kB | |
Hasloh_Baumschutzsatzung_Auslegung_Feb 2023 | 398.2 kB |
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