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Bekanntmachung der Gemeinde Hasloh über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024


Bekanntmachung
der Gemeinde Hasloh über die
Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024


Die Steuersätze 2024 für das Halten von Hunden sind gegenüber dem Jahr 2023 unverändert
geblieben, so dass auf den Versand von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024
verzichtet wird.
Für alle Steuerpflichtigen wird durch diese öffentliche Bekanntmachung der Steuersatz in der
zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2024 die Hundesteuern in der Höhe
und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen
Hundesteuerbescheid (Dauerbescheiderteilung) ergeben.
Diese Festsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Änderung des Steuersatzes / der
Besteuerungsgrundlagen und der Erteilung anderslautender schriftlicher
Hundesteuerbescheide. Sollten die Steuersätze geändert werden oder ändern sich die
Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die
Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift einzulegen bei der Gemeinde Hasloh, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn.
Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten
Beträge termingemäß an die Gemeinde Hasloh zu entrichten.


Hasloh, 18. Dezember 2023
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Zimmermann



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