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Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, - Amt für Planfeststellung Verkehr -


Bekanntmachung

 

des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, - Amt für Planfeststellung Verkehr - 

 

über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.02.2022,

Az. APV 3-622.721-19 und des festgestellten Plans

 

für das Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – und §§ 3 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung (UVPG a.F.) für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg), Reher und Vaale (Kreis Steinburg) sowie Schafflund (Kreis Schleswig-Flensburg)

 

I.

Das Amt für Planfeststellung Verkehr im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (Planfeststellungsbehörde) hat mit Beschluss vom 28.02.2022, Az. APV 3-622.721-19, den Plan für das oben genannte Vorhaben festgestellt.

 

II.

  1. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Auf B III des Planfeststellungsbeschlusses wird verwiesen. Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist gemäß § 9 Abs. 2 UVPG a.F. die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen.
  2. Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit

 

vom 07. April 2022 bis zum 20. April 2022

(jeweils einschließlich)

 

in folgenden Amtsverwaltungen zur Einsicht während der genannten Zeiten aus:

 

  • Stadt Kaltenkirchen, Zimmer 301 / 307, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, zu den Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag in der Zeit von 00 bis 12.30 Uhr, Montag, Dienstag in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch geschlossen sowie Donnerstag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung unter 04191 / 939-461 oder 04191 / 939-465.
  • Amt Kisdorf, Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr, bitte in Raum 9 melden und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung unter 04191 / 9506-23.
  • Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Zimmer 3.16, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 04193 / 963-420 oder 04193 / 963-421.
  • Stadt Quickborn, Gemeinde Bönningstedt und Gemeinde Hasloh, jeweils Zimmer 28, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 00 bis 15.30 Uhr, sowie Mittwoch in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung unter 04106 / 611-0. Bitte bei der Anmeldung im Erdgeschoss melden.
  • Amt Elmshorn-Land, Zimmer 108, Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr, sowie Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung unter 04121 / 240921.
  • Gemeinde Ellerau, Zimmer 3 (EG.), Berliner Damm 2, 25479 Ellerau, zu den Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag in der Zeit von 30 bis 12.00 Uhr, sowie Dienstag in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung unter 04106 / 611-216.
  • Amt Leezen, Zimmer 106, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, zu den Öffnungszeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 00 bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie Donnerstag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter 04552 / 9977-22 oder 04552 / 9977-52.

 

Der Zugang zu den Dienstgebäuden für Besucherinnen und Besucher ist teilweise nur nach vorheriger telefonischer Voranmeldung unter Einhaltung der 3G-Regelung sowie ggf. FFP2 Maskenpflicht möglich. Bitte informieren Sie sich über die aktuell konkret geltenden Regelungen direkt bei der jeweiligen Auslegungsstelle und dem Amt für Planfeststellung Verkehr.

 

Die während des Planfeststellungsverfahrens als ungültig gekennzeichneten Unterlagen können beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, hier bei der Dienststelle des Amtes für Planfeststellung Verkehr, eingesehen werden. Eine Voranmeldung unter 0431 / 383-2793 ist erforderlich.

 

  1. Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).
  2. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.
  3. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen sind darüber hinaus mit Auslegungsbeginn digital unter www.schleswig-holstein.de/APV, dort zu finden unter >Online-Portal< und auf der Onlineplattform für Planfeststellungsverfahren des Landes Schleswig-Holstein www.planfeststellung.bob-sh.de (unter Schiene - AKN-Strecke A 1 - S 21 Eidelstedt-Kaltenkirchen, Elektrifizierung) einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der vor Ort in den Auslegungsstellen zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

 

III.

Verfügender Teil des Beschlusses, Gegenstand des Vorhabens

 

Der verfügende Teil des Beschlusses lautet auszugsweise:

 

Die vom Vorhabenträger, AKN Eisenbahn GmbH (Umfirmierung erfolgte nach Antragstellung, vorher AKN Eisenbahn AG), vorgelegten Pläne für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen werden gemäß § 18 AEG i.V.m. §§ 72 ff VwVfG nach Maßgabe der Vorbehalte, Änderungen, Inhalts- und Nebenbestimmungen festgestellt.

 

Hinweise zum verfügenden Teil

 

  • Es wurde die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 10 und 11 WHG zur Benutzung von Gewässern gemäß § 9 WHG im Einvernehmen mit dem Landrat des Kreises Pinneberg als zuständige Untere Wasserbehörde erteilt.
  • Es wurde die wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 36 WHG i.V. m. § 23 LWG zur bauzeitlichen Einschränkung des Gerinnequerschnittes der Gronau erteilt.

 

In dem Planfeststellungsbeschluss wurden die Einwendungen, Forderungen und Anträge der Betroffenen und der sonstigen Einwenderinnen und Einwender sowie die von Behörden und Vereinigungen abgegebenen Stellungnahmen zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Einzelentscheidungen entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.

 

Mit der Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) sind folgende Auswirkungen verbunden:

 

Es ergeben sich vorübergehende und dauerhafte Grundstücksinanspruchnahmen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft. Es kommt zu bauzeitlichen Immissionen (insbes. Baulärm und Erschütterungen) und anderen Belastungen durch Bauarbeiten, ferner zu Eingriffen in die vorhandene Eisenbahninfrastruktur mit Behinderungen und zeitlichen Sperrungen. Es sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Bereich der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg), Reher und Vaale (Kreis Steinburg) sowie Schafflund (Kreis Schleswig-Flensburg) vorgesehen.

 

Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer. Die Nebenbestimmungen betreffen vorgesehene Schutzkonzepte für den Bauablauf, die Entwässerung, den Gewässerschutz, den Schutz vor bauzeitlichen und betriebsbedingten Immissionen (Lärm, Erschütterungen, Elektromagnetische Verträglichkeit) und den Naturschutz, den Artenschutz, den Bodenschutz, den Schutz des Waldes, den Schutz von privatem und öffentlichem Eigentum (inkl. Beweissicherung im Bereich des zweigleisigen Ausbaus) sowie sonstige öffentliche Belange. Eine umweltfachliche Baubegleitung wurde angeordnet.

 

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer, sondern Schlüsselnummern. Auf Verlangen kann den Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage des amtlichen Identitätsdokumentes ihre Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.

 

Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:

 

  • Elektrifizierung der bestehenden Strecke über eine Oberleitungsanlage mittels 15 kV / 16,7 Hz Wechselstrom
  • Zweigleisiger Ausbau zwischen den Bahnhöfen Quickborn und Ellerau
  • Verlängerung von Bahnsteigen an den Bahnhöfen Bönnigstedt, Hasloh, Quickborn Süd, Quickborn, Ellerau, Tanneneck, Ulzburg Süd, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen Süd und Kaltenkirchen sowie höhenmäßige und sonstige Anpassung
  • Anpassung des Fußgängertunnels Ellerau
  • Abbruch und Neubau des Durchlasses Viehtriftbrücke
  • Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführung über die Gronau
  • Anpassung verschiedener Bahnübergänge; Gleisabsenkungen und -anpassun-gen; Ein- und Ausbau sowie Versetzen und Absenken von mehreren Weichen
  • Neubau eines Umrichterwerkes in Kaltenkirchen und einer Erdkabelverbindung sowie Umbau eines vorhandenen Mastes einer 110-kV-Freileitung
  • Ausbau der Abstell- und Wendeanlage in Quickborn
  • Umsetzung verschiedener landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen
  • Umsetzung sonstiger in den Planunterlagen verzeichneter Maßnahmen

 

IV.

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

 

                        Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht

                        Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig

 

erhoben werden.

 

Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit keine aufschiebende Wirkung.

 

Kiel, den 08.03.2022

 

gez. Dr. Ullmann

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,

Arbeit, Technologie und Tourismus

des Landes Schleswig-Holstein

- Amt für Planfeststellung Verkehr -

 

Tag der Bereitstellung: 25.03.2022


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