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Bekanntmachung der 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn


Bekanntmachung 2. Änderung der Hauptsatzung

Durch Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 23.11.2020 und mit Genehmigung des Innenministeriums vom 04.12.2020 wird gemäß § 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein die nachfolgende 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn erlassen.

Die 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn tritt am 15.12.2020 in Kraft.

Quickborn, 14.12.2020



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