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Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 111 B der Stadt Quickborn „Waldschule Quickborn Planungsabschnitt II“


Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 111 B der Stadt Quickborn „Waldschule Quickborn Planungsabschnitt II“ der Stadt Quickborn für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stiegs und südlich an der Ulzburger Landstraße Haus Nr. 470 und 472

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in der Sitzung am 07.11.2022 den Bebauungsplan Nummer 111 B „Waldschule Quickborn Planungsabschnitt II“ der Stadt Quickborn für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stiegs und südlich an der Ulzburger Landstraße Haus Nr. 470 und 472, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung nebst Darstellung des Geltungsbereiches entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 18.01.2023



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