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Auftakt der Wärmewende-Veranstaltungsreihe der Stadtwerke Quickborn GmbH: So geht Quickborn den kommunalen Wärmeplan an


Das durch die Bundesregierung vorgegebene Ziel ist klar: Klimaneutralität bis 2045. Ein Schritt zum Ziel ist dabei die sogenannte Wärmewende. Am 1. November 2023 haben die Stadtwerke Quickborn GmbH und die Stadt Quickborn im Artur-Grenz-Saal öffentlich die gemeinsame Wärmeplanung erläutert.

„Die Themen Energie und Wärme beschäftigen die Menschen aktuell mehr denn je“, erklärte Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Panagiotis Memetzidis im Vorfeld der Veranstaltung. „Aus diesem Grund ist es mir ein wichtiges Anliegen, Quickbornerinnen und Quickborner im Rahmen einer regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungsreihe bestmöglich zu informieren.“

Dass der Stadtwerke-Chef mit seiner Einschätzung richtig lag, bewies schließlich der große Andrang am 1. November. Knapp 300 Quickborner Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung von Dr. Memetzidis und wurden in einer ersten öffentlichen Veranstaltung zum Thema Kommunale Wärmeplanung umfangreich über die Hintergründe sowie die Umsetzung des gesetzlich geforderten kommunalen Wärmeplans informiert.

„Der Druck ist da“, weiß auch Bürgermeister Thomas Beckmann, der die Veranstaltung eröffnete, „doch Quickborn ist voll im Plan. Ich kann die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger verstehen, beinahe täglich geistern neue Informationen durch die Presse. Mit den Stadtwerken Quickborn allerdings haben wir den bestmöglichen Partner, um diese Herausforderung zu bewältigen. Wir sind ein tolles Duo, Quickborns Transformation zu einer klimaneutralen Stadt ist in guten Händen.“

Moderiert wurde die Veranstaltung von Marc Wiederhold, Geschäftsführer der EEG Energie-Einkaufs- und Service GmbH. Wiederhold: „Das Wichtigste ist, dass die Menschen angesichts der vielen neuen Gesetzesnovellen nicht in Panik verfallen. Die Wärmewende kann gestemmt werden, wenn wir sie gemeinsam anpacken – mit Hilfe von zuverlässigen Partnern wie den Stadtwerken Quickborn GmbH. Am Ende lohnt sich immer die Treue zu den lokalen Anbietern, denn durch unzuverlässige Billiganbieter werden Gewinne privatisiert und Verluste solidarisiert.“

Kein Austauschzwang für bestehende Gas- und Ölheizungen

Lars Grothe vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus Berlin erläuterte die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes und ging dabei auf das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie auf Fördermittel und Technologieoptionen ein. Zur gesetzlich vorgeschriebenen 65%-Quote von erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen erklärte er: „Wer jetzt eine neue Heizung einbaut, muss mindestens 15% seines Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien decken. Hierzu gibt es viele verschiedene technologische Erfüllungsoptionen. Sobald die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt und veröffentlich wird, gelten 65% EE-Anteil für dann neu eingebaute Heizungen. Dies wird spätestens 2028 der Fall sein.“ Er weist aber auch darauf hin, dass für heute bestehende Gas- und Ölheizungen kein Austauschzwang besteht.

„Natürlich wird Energie nach und nach teurer“, ergänzte Dr. Memetzidis. „Alleine durch die ansteigende CO2-Bepreisung werden Gas und Öl, aber auch Strom im Preis deutlich steigen. Trotzdem sollte man nicht in Panik verfallen. Niemand muss jetzt vorschnell Heizungssysteme austauschen, sondern kann die nächsten Jahre dafür nutzen, sich umfassend beraten zu lassen und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Es gibt bereits Hybrid-Technologien bestehend aus Gasheizung und Wärmepumpe und viele andere Optionen.“

Anschließend stellte Felix Thermann, Fachdienstleiter Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Quickborn, die aktuellen Planungen der Stadt Quickborn zur Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung vor: „Der Weg hin zu einer klimaneutralen Stadt ist eine ist eine Mammutaufgabe, auch für die Stadt Quickborn. Wir sind aber auf einem guten Weg. Aufbauend auf dem Klimaschutzkonzept, dessen Bearbeitungsprozess angelaufen ist, wollen wir unseren  Wärmeplan ab dem 2. Quartal 2025 beginnen und bis Mitte 2026 aufstellen. Wir liegen damit noch vor der gesetzlichen Frist zum Jahresende 2027. Im Rahmen der Wärmeplanung werden auch Perspektiven für Nah- bzw. Fernwärmenetze betrachtet werden. Diese müssen technisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig sein. Grundsätzlich bieten sich solche Lösungen insbesondere in Siedlungsbereichen mit einer höheren Dichte an, etwa Mehrfamilienhausbebauung.“

Zum Abschluss der Veranstaltung erläuterte Dr. Memetzidis die konkreten Aufgaben und die Vorgehensweise der Stadtwerke Quickborn.

Dr. Memetzidis: „Die Wärmewende wird kommen und wir werden gut vorbereitet sein. Quickbornerinnen und Quickborner stehen nicht alleine.“ 

In einer abschließenden Fragerunde haben sich viele interessierte Besucherinnen und Besucher direkt an die Referenten gewandt. Etwa eine Stunde beantworteten die Fachleute die vielen allgemeinen und auch individuellen Fragen der Anwesenden.

Quickborn, 03.11.2023


Felix Thermann, Fachdienstleiter Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Marc Wiederhold, Geschäftsführer der EEG Energie-Einkaufs- und Service GmbH, Thomas Beckmann, Bürgermeister der Stadt Quickborn, Katinka Mustelin, Klimaschutzmanagerin der Stadt Quickborn, und Dr. Panagiotis Memetzidis, Geschäftsführer der Stadtwerke Quickborn GmbH
Dr. Panagiotis Memetzidis erläutert die konkreten Aufgaben und die Vorgehensweise der Stadtwerke Quickborn

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