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Teilabschluss der AKN-Ausbauarbeiten in der Querstraße


Die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße ist aufgrund eines Teilabschlusses der AKN-Aus­bauarbeiten nicht länger erforderlich. Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 12. Juli 2023 wird aufgehoben und die Verkehrsführung wieder für beide Fahrtrichtungen freigegeben.
 

Quickborn, 15.02.2024


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