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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in der Sitzung vom 23.02.2021 beschlossen, für das Gebiet südlich der Straße Hohenloher Ring (Flurstücke 5/42 und 5/39 der Flur 3 der Gemarkung Bönningstedt) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Die angestrebten Planungsziele werden für den Planbereich wie folgt umschrieben:
Schaffung der planungsrechtlichen Möglichkeiten für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 33 Wohneinheiten in dreigeschossiger Bauweise.
Der von der Gemeindevertretung Bönningstedt in der Sitzung am 23.02.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Bönningstedt und die Begründung mit weiteren Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Zeit vom
17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021
durch eine ersatzweise Veröffentlichung im Internet unter www.bönningstedt.de ausgelegt. Als zusätzliches Angebot liegen die Unterlagen während des Auslegungszeitraums im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Raum 28 (Zugang über Foyer) während folgender Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:
montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr
mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen durch die Coronapandemie wird um rechtzeitige vorherige Anmeldung unter Telefonnummer 04106 / 611-0 gebeten, da für einen Einlass in das Rathaus der Stadt Quickborn besondere Regeln gelten. Ein Zutritt zum Rathaus der Stadt Quickborn ist aktuell nur unter Einhaltung folgender Vorgaben möglich:
- Tragen eines Mund- und Nasenschutzes innerhalb des Gebäudes,
- Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittel,
- Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 m zu jeder Zeit,
- Angabe persönlicher Kontaktdaten zwecks Rückverfolgung im Falle einer Infektion.
Der Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB sind über den Abdruck der Bekanntmachung vom 03.05.2021 im Pinneberger Tageblatt, Ausgabe vom 06.05.2021, bekanntgemacht worden.
Der Text der Bekanntmachung vom 03.05.2021 ist über den unten stehenden Link abrufbar.
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Ergänzung vom 14.05.2021:
Zur Einsicht in die ausliegenden Unterlagen klicken Sie bitte den Link für das jeweilige Dokument an:
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