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Veröffentlichungen der Stadt Quickborn


Liste einschränken:

Teilabschluss der AKN-Ausbauarbeiten in der Querstraße

Die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße ist aufgrund eines Teilabschlusses der AKN-Aus­bauarbeiten nicht länger erforderlich. Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 12. Juli 2023 wird aufgehoben und die Verkehrsführung wieder für beide Fahrtrichtungen freigegeben.  Quickborn, 15.02.2024 zurück zur Übersicht  


Vorstellung des Konzepts zur kreativen Neunutzung des ehemaligen Eulencafés

Das ehemalige Eulencafé in der Bahnhofstraße 11 ist den Quickbornerinnen und Quickbornern seit Jahrzehnten als Institution bekannt. Im vergangenen Jahr hat die Familienbäckerei Kolls als Betreiberin beschlossen, ihren Fokus auf die drei anderen Standorte in Quickborn zu richten. Dadurch sind nun etwa 100 Quadratmeter Geschäftsfläche im Herzen der...


Fahrplanänderungen auf der Buslinie 794 (Schulanfangszeiten)

Ab dem 4. März 2024 wird es auf der Buslinie 794 zu Verschiebungen von Abfahrtszeiten kommen, die in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie Pendlerinnen und Pendler betreffen. Die Busse zu den Abfahrtszeiten 7.36 Uhr und 7.44 Uhr ab Heideweg in Quickborn-Heide sowie um 7.37 Uhr und 7.43 Uhr ab Grandweg in Quickborn-Heide werden dauerhaft um zwei bis...


Redebeiträge und Film zur Demonstration gegen Extremismus

Seit Jahresbeginn wird in vielen deutschen Gemeinden und Städten gegen Extremismus demonstriert. Am 4. Februar 2024 hat auch Quickborn ein demokratisches Zeichen gesetzt. Trotz schlechter Witterungsverhältnisse und kurzer Vorlaufzeit kamen bis zu 800 Quickbornerinnen und Quickborner auf den Rathausmarkt, um gemeinsam gegen Extremismus und für Freiheit und...


Verwaltungsgericht Schleswig folgt Quickborner Rechtsauffassung - Eilantrag gegen Hillwood-Baugenehmigung abgelehnt

Ein gegen die Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood in Ellerau gerichteter Eilantrag der Stadt Quickborn ist am 7. Februar 2024 durch das Verwaltungsgericht Schleswig abgelehnt worden. Trotzdem folgt das Gericht der Quickborner Rechtsauffassung und stellt fest, dass Quickborns Einwände gegen das Mega-Projekt berechtigt sind, weil...




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